
Wir freuen uns, endlich wieder gemeinsam durchzustarten!
FAHRERSCHULUNG gemäß DGUV Grundsatz 308-001, DGV Vorschrift 68, DGUV Vorschrift 1 und DGVU Vorschrift 2 Vorschrift 2 • Schulung über 2 Tage nach gesetzlichen Vorgaben.
Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Euro.
Theorie – Alles Wissenswertes über
Flurförderzeuge – Sicherheitsauflagen –
Lastschwerpunkt Berechnung –
Batterieladung etc.
Praxis – Mit mehreren verschieden Gabelstaplern
Tonnagen von 1,5to – 5to werden Fahrübungen
durchgeführt und die Feinfühligkeit mit schwerem
Arbeitsgerät geprobt.
Dauer der Ausbildung
