Jährliche Unterweisung

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die jährliche Unterweisung für Gabelstapler mindestens einmal jährlich verpflichtend durchzuführen.

Die jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer und Flurförderzeuge dient der Auffrischung des Fachwissens und Wiederholung der Grundlagen sowie Sicherheitsfaktoren im Umgang mit Flurförderzeugen.

Gut ausgebildete Staplerfahrer verursachen weniger Haftungsschäden und damit kommt es auch zu weniger Personalausfällen

Dauer der Unterweisung: ca. 2-4 Stunden

Ort: Auch direkt in Ihrem Unternehmen an den eigenen Flurförderzeugen möglich.

DGUV Vorschrift 1

§ 4   Unterweisung der Versicherten

​(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

DGUV Vorschrift 68

§ 5 Abs. 2:

In die nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) erforderliche Unterweisung der Versicherten vor der Beschäftigung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen. Dabei sollten Inhalt und Zeitpunkt der Bekanntgabe schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Der Inhalt der Betriebsanweisung sollte ferner in die wiederkehrende Unterweisung der Versicherten nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) einbezogen werden.

Grundlage