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Die Wachtendorf-Akademie

Schaf­fen Sie mit unser­er Kom­pe­tenz Betrieb­ssicher­heit, schützen Sie wertvolle Sach­w­erte und sor­gen Sie mit unseren Führerschein-Aus­bil­dun­gen und jährlichen Unter­weisun­gen dafür, dass Ihre Gabel­sta­pler, Flur­förderzeuge und weit­ere Betrieb­smit­tel von Ihren Mitar­beit­ern opti­mal genutzt wer­den!

Staplerschein (Stufen 1 und 2)

Alle Ihre Mitar­beit­er, die einen Gabel­sta­pler oder Mit­gänger-Flur­förderzeuge mit Fahrer­stand­plat­tform, deren bauar­tbe­d­ingte Höch­st­geschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, bedi­enen sollen, müssen eine Aus­bil­dung zum Sta­pler­fahrer durch­laufen. Der Sta­pler­führerschein befähigt zur Bedi­enung soge­nan­nter Flur­förderzeuge. So beze­ich­net man Fahrzeuge, die inner­halb von Betrieben frei lenkbar zum Befördern von Waren, Gütern und schw­eren Las­ten dienen. Neben Gabel­sta­plern aller Art gehören dazu beispiel­sweise auch Schnel­l­läufer und Schlep­per. Voraus­set­zung für den Erwerb des Sta­pler­scheins sind kör­per­liche Eig­nung sowie ein Min­destal­ter von 18 Jahren bzw. 16 Jahren, wenn der Schein für die Beruf­saus­bil­dung benötigt wird.

Die Stufe 1 dient hier­bei dem Erwerb der the­o­retis­chen und prak­tis­chen Kennnisse zum sicheren Umgang mit dem Front­ga­bel­sta­plern. Die Aus­bil­dung erfol­gt nach DGUV Grund­satz 308–001 (ehe­mals BGG 925) sowie DGUV Vorschrift 68 (ehe­mals BGV D27).

Zur Bedi­enung von Flur­förderzeu­gen beson­der­er Bauar­ten, deren Fahrver­hal­ten sich in der Regel von dem eines Frontsta­plers unter­schei­det, ist nach DGUV Grund­satz 308–001 zusät­zlich die Stufe 2 der Gabel­sta­pler-Aus­bil­dung erforder­lich. Dazu zählen etwa Schub­mast­sta­pler, Seit­en­sta­pler, Drei­seit­en­sta­pler, Hochre­gal­sta­pler, Teleskop­sta­pler und Gabel­sta­pler für das Con­tain­er­han­dling. Die Voraus­set­zung für die Zusatzqual­i­fika­tion Stufe 2 ist der Sta­pler­schein (Stufe 1).

Jährliche Unterweisungen

Die jährliche Unter­weisung trägt wesentlich dazu bei, dass Gabel­sta­pler und Flur­förderzeuge sich­er und effek­tiv genutzt wer­den kön­nen. Die Unter­weisung nach § 12 Arbeitss­chutzge­setz, § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 Betrieb­ssicher­heitsverord­nung sowie TRBS 1116 ist die Grund­lage zur Erhal­tung der Gültigkeit der Sta­pler­scheine. Ein bere­its erwor­ben­er Sta­pler­schein ist somit Voraus­set­zung für die jährliche Unter­weisung. Sie fördert eine sichere Arbeit­sumge­bung und min­imiert das Risiko von Unfällen. Neben Gefahren für die Mitar­beit­er in Ihrem Betrieb beugt die jährliche Unter­weisung außer­dem Beschädi­gun­gen an Ihren wertvollen Gabel­sta­plern und Flur­förderzeu­gen vor, die durch unsachgemäße Hand­habung oder man­gel­ndes Wis­sen verur­sacht wer­den kön­nen.

Die Beruf­sgenossen­schaft verpflichtet alle Unternehmen zur Unter­weisung der Bedi­ener von Flur­förderzeu­gen min­destens ein­mal jährlich.

Kranführerschein

Die Tätigkeit als Kran­führer ist anspruchsvoll und häu­fig über­aus sicher­heitssen­si­bel. Ob Hallen‑, Decken‑, Mit­nahme- oder LKW-Ladekrane – von ange­hen­den Kran­führern wer­den umfan­gre­iche Ken­nt­nisse über die Bedi­enung von Kra­nen, nachgewiesene prak­tis­che Fer­tigkeit­en und das damit ver­bun­dene rechtliche Regel­w­erk (TRBS 1116, Abs. 5.4) erwartet. Alles, was Ihre Mitar­beit­er in diesem Zusam­men­hang wis­sen müssen und kön­nen soll­ten, ver­mit­telt ihnen gern eine zer­ti­fizierte Fachkraft aus dem Wach­t­en­dorf-Team!

Scheren­bühnen­schein & Schein für Gelenk­teleskop­bühnen

Durch die unsachgemäße Ver­wen­dung von Scheren­büh­nen bzw. Hubar­beits­büh­nen oder Gelenk­te­leskop­büh­nen kann es zu schw­eren Unfällen kom­men. Tritt dieser Fall ein, kann der Arbeit­ge­ber haft­bar gemacht wer­den, sofern die Arbeit­skraft, die die Arbeits­bühne bedi­ent hat, nicht über den soge­nan­nten ‚Scheren­büh­nen­schein‘ bzw. Bedi­ener­ausweis für Hebe­büh­nen und Hubar­beits­büh­nen ver­fügt. Rechtliche Grund­la­gen dafür sind DGUV Grund­satz 100–500 Kap. 2.10, DGUV Grund­satz 308–008, DGUV V1 und TRBS 1116. Set­zen Sie sich, Ihre Mitar­beit­er und Ihren Betrieb keinen unnöti­gen Risiken aus – wir bilden Ihre Mitar­beit­er sich­er und vorschrifts­gemäß aus!

Arbeiten in unserem Team…

…ist mehr als Brötchen­ver­di­enen! Bei uns entwick­elst du dich ständig weit­er, bekommst span­nende Ein­sicht­en in Unternehmen viel­er ver­schieden­er Branchen, eine über­tar­i­fliche Bezahlung, tolle Zusat­zleis­tun­gen und tägliche Wertschätzung. Auf diese Arbeit stehst du – ohne auf der Stelle zu ste­hen. Bewirb dich jet­zt!

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