AGB

Allgemeine Geschäfftsbedingungen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Wach­t­en­dorf GmbH (nach­fol­gend „Verkäufer“), gel­ten für alle Verträge zur Liefer­ung von Waren und Dien­stleis­tun­gen, die ein Unternehmer (nach­fol­gend „Kunde“) mit dem Anbi­eter hin­sichtlich der vom Anbi­eter in seinem Online-Shop dargestell­ten Waren und Dien­stleis­tun­gen abschließt. Ver­brauch­er sind von der Bestel­lung aus­geschlossen, mit Aus­nahme des Kaufs von Schu­lun­gen. 

1.2 Ver­brauch­er im Sinne dieser AGB ist jede natür­liche Per­son, die ein Rechts­geschäft zu Zweck­en abschließt, die über­wiegend wed­er ihrer gewerblichen noch ihrer selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit zugerech­net wer­den kön­nen. 

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder eine rechts­fähige Per­so­n­enge­sellschaft, die bei Abschluss eines Rechts­geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit han­delt.

2) Vertragsabschluss

2.1 Die Fir­ma Wach­t­en­dorf behält sich das Recht vor, Verträge mit Ver­brauch­ern (B2C) abzulehnen. Unser Ange­bot richtet sich auss­chließlich an Geschäft­skun­den (B2B). Eine Aus­nahme bilden Schu­lun­gen, die von der Wach­t­en­dorf Akademie ange­boten wer­den, welche auch für Ver­brauch­er zugänglich sind.

2.2 Die zu den Ange­boten der Verkäufer gehören­den Unter­la­gen (z.B. Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Angabe über Gewichte, Maße, Geschwindigkeit­en, Brennstoff- und Ölver­brauch, Betrieb­skosten usw.) sind nur annäh­ernd maßgebend und deshalb unverbindlich. An Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Kos­te­nangaben und son­stige Unter­la­gen behält sich die Verkäuferin bzw. das Liefer­w­erk Eigen­tums- und Urhe­ber­rechte vor. Sie dür­fen Drit­ten nicht zugänglich gemacht wer­den. Vor ein­er Weit­er­gabe an Dritte bedarf der Besteller der aus­drück­lichen schriftlichen Zus­tim­mung der Verkäufer.

2.3 Der Kunde kann das Ange­bot über das in den Online-Shop des Verkäufers inte­gri­erte Online-Bestell­for­mu­lar abgeben. Dabei gibt der Kunde, nach­dem er die aus­gewählten Waren in den virtuellen Warenko­rb gelegt und den elek­tro­n­is­chen Bestell­prozess durch­laufen hat, durch Klick­en des den Bestel­lvor­gang abschließen­den But­tons ein rechtlich verbindlich­es Ver­tragsange­bot in Bezug auf die im Warenko­rb enthal­te­nen Waren ab. Fern­er kann der Kunde das Ange­bot auch tele­fonisch, per Fax, per E‑Mail oder postal­isch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.4 Der Verkäufer kann das Ange­bot des Kun­den inner­halb von 30 Tagen annehmen,

  • indem er dem Kun­den eine schriftliche Auf­trags­bestä­ti­gung oder eine Auf­trags­bestä­ti­gung in Textform (E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt, wobei insoweit der Zugang der Auf­trags­bestä­ti­gung beim Kun­den maßge­blich ist, oder
  • indem er dem Kun­den die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kun­den maßge­blich ist, oder
  • indem er den Kun­den nach Abgabe von dessen Bestel­lung zur Zahlung auf­fordert.

Liegen mehrere der vor­ge­nan­nten Alter­na­tiv­en vor, kommt der Ver­trag in dem Zeit­punkt zus­tande, in dem eine der vor­ge­nan­nten Alter­na­tiv­en zuerst ein­tritt. Die Frist zur Annahme des Ange­bots begin­nt am Tag nach der Absendung des Ange­bots durch den Kun­den zu laufen und endet mit dem Ablauf des dreißig­sten Tages, welch­er auf die Absendung des Ange­bots fol­gt. Nimmt der Verkäufer das Ange­bot des Kun­den inner­halb vor­ge­nan­nter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Ange­bots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Wil­lenserk­lärung gebun­den ist.

2.5 Bei Auswahl ein­er von Pay­Pal ange­bote­nen Zahlungsart erfol­gt die Zahlungsab­wick­lung über den Zahlungs­di­en­stleis­ter Pay­Pal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boule­vard Roy­al, L‑2449 Lux­em­burg (im Fol­gen­den: „Pay­Pal“), unter Gel­tung der Pay­Pal-Nutzungs­be­din­gun­gen, ein­se­hbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder — falls der Kunde nicht über ein Pay­Pal-Kon­to ver­fügt – unter Gel­tung der Bedin­gun­gen für Zahlun­gen ohne Pay­Pal-Kon­to, ein­se­hbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mit­tels ein­er im Online-Bestel­lvor­gang auswählbaren von Pay­Pal ange­bote­nen Zahlungsart, erk­lärt der Verkäufer schon jet­zt die Annahme des Ange­bots des Kun­den in dem Zeit­punkt, in dem der Kunde den But­ton anklickt, welch­er den Bestel­lvor­gang abschließt.

2.6 Bei der Abgabe eines Ange­bots über das Online-Bestell­for­mu­lar des Verkäufers wird der Ver­trag­s­text nach dem Ver­tragss­chluss vom Verkäufer gespe­ichert und dem Kun­den nach Absendung von dessen Bestel­lung in Textform (z. B. E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine darüber hin­aus­ge­hende Zugänglich­machung des Ver­trag­s­textes durch den Verkäufer erfol­gt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung sein­er Bestel­lung ein Nutzerkon­to im Online-Shop des Verkäufers ein­gerichtet hat, wer­den die Bestell­dat­en auf der Web­site des Verkäufers archiviert und kön­nen vom Kun­den über dessen pass­wort­geschütztes Nutzerkon­to unter Angabe der entsprechen­den Login-Dat­en kosten­los abgerufen wer­den.

2.7 Vor verbindlich­er Abgabe der Bestel­lung über das Online-Bestell­for­mu­lar des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerk­sames Lesen der auf dem Bild­schirm dargestell­ten Infor­ma­tio­nen erken­nen. Ein wirk­sames tech­nis­ches Mit­tel zur besseren Erken­nung von Eingabefehlern kann dabei die Ver­größerungs­funk­tion des Browsers sein, mit deren Hil­fe die Darstel­lung auf dem Bild­schirm ver­größert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rah­men des elek­tro­n­is­chen Bestell­prozess­es so lange über die üblichen Tas­tatur- und Maus­funk­tio­nen kor­rigieren, bis er den But­ton anklickt, welch­er den Bestel­lvor­gang abschließt.

2.8 Für den Ver­tragss­chluss ste­ht die deutsche Sprache zur Ver­fü­gung.

2.9 Die Bestellab­wick­lung und Kon­tak­tauf­nahme find­en in der Regel per E‑Mail und automa­tisiert­er Bestellab­wick­lung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellab­wick­lung angegebene E‑Mail-Adresse zutr­e­f­fend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer ver­sandten E‑Mails emp­fan­gen wer­den kön­nen. Ins­beson­dere hat der Kunde bei dem Ein­satz von SPAM-Fil­tern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellab­wick­lung beauf­tragten Drit­ten ver­sandten E‑Mails zugestellt wer­den kön­nen.

3) Widerrufsrecht

3.1 Ver­brauch­ern ste­ht grund­sät­zlich ein Wider­ruf­s­recht zu.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Preis des Kaufge­gen­standes ver­ste­ht sich ab Verkauf­sstelle des Verkäufers zzgl. etwaiger Son­der­ausstat­tun­gen und etwaiger Über­führungskosten sowie zzgl. Ver­pack­ung und Umsatzs­teuer. Vere­in­barte Neben­leis­tun­gen wer­den zusät­zlich berech­net. Die im Kaufver­trag bzw. der Bestel­lung genan­nte Gesamt­summe ist als Kauf­preis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit von vier Monat­en vere­in­bart ist oder inner­halb von vier Monat­en geliefert wird. Andern­falls wer­den für den Kaufge­gen­stand sowie etwaige Zusatz- oder Neben­leis­tun­gen die am Tage der Liefer­ung gel­tenden Lis­ten­preise zzgl. Umsatzs­teuer berech­net

4.2 Zahlun­gen sind, wie in der Auf­trags­bestä­ti­gung fest­gelegt, an die Verkäuferin zu leis­ten. Die Zahlung hat grund­sät­zlich bei Über­gabe des Verkauf­s­ge­gen­standes, spätestens jedoch inner­halb von 30 Tagen nach Fäl­ligkeit und Zugang der Rech­nung zu erfol­gen. Ohne dass es ein­er beson­deren Mah­nung bedarf, tritt Verzug ein, wenn nicht inner­halb von 30 Tagen nach Fäl­ligkeit und Zugang der Rech­nung gezahlt wird. lm Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszin­sen gemäß § 288 BGB gel­tend zu machen. Zahlun­gen an Vertreter oder Ver­mit­tler sind nicht zuläs­sig, sofern dies nicht aus­drück­lich schriftlich vere­in­bart wor­den ist.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kun­den im Online-Shop des Verkäufers mit­geteilt.

4.4 Ist Vorauskasse per Banküber­weisung vere­in­bart, ist die Zahlung sofort nach Ver­tragsab­schluss fäl­lig, sofern die Parteien keinen späteren Fäl­ligkeit­ster­min vere­in­bart haben.

4.5 Bis zum Zahlung­sein­gang ist der Zwis­chen­verkauf vor­be­hal­ten.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Bietet der Verkäufer den Ver­sand der Ware an, so erfol­gt die Liefer­ung inner­halb des vom Verkäufer angegebe­nen Liefer­ge­bi­etes an die vom Kun­den angegebene Liefer­an­schrift, sofern nichts anderes vere­in­bart ist. Bei der Abwick­lung der Transak­tion ist die in der Bestellab­wick­lung des Verkäufers angegebene Liefer­an­schrift maßge­blich.

5.2  Liefer­t­er­mine oder Liefer­fris­ten, die verbindlich oder unverbindlich vere­in­bart wer­den kön­nen, sind schriftlich anzugeben. Liefer­fris­ten begin­nen grund­sät­zlich mit Ver­tragsab­schluss. Von der Verkäuferin angegebene Liefer­fris­ten bzw. ‑Ter­mine gel­ten vor­be­haltlich richtiger sowie rechtzeit­iger Selb­st­be­liefer­ung. lm Übri­gen set­zt der Beginn der von der Verkäuferin angegebe­nen Lieferzeit die Abklärung aller tech­nis­chen Fra­gen voraus.

5.3 Scheit­ert die Zustel­lung der Ware aus Grün­den, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hier­durch entste­hen­den angemesse­nen Kosten. Dies gilt im Hin­blick auf die Kosten für die Hin­sendung nicht, wenn der Kunde sein Wider­ruf­s­recht wirk­sam ausübt. Für die Rück­sendekosten gilt bei wirk­samer Ausübung des Wider­ruf­s­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­belehrung des Verkäufers hierzu getrof­fene Regelung.

5.4 Der Kunde kann den Verkäufer 14 Tage nach Über­schre­it­en eines unverbindlichen Liefer­t­er­mins oder ein­er unverbindlichen Liefer­frist auf­fordern zu liefern. Mit dem Zugang der Auf­forderung tritt seit­ens der Verkäuferin Verzug ein. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugss­chadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrläs­sigkeit dem Verkäufer auf höch­stens 3 % des vere­in­barten Preis­es. Will der Kunde darüber hin aus vom Ver­trag zurück­treten und/oder Schadenser­satz statt der Leis­tung ver­lan­gen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der in Satz 1 genan­nten Frist eine angemessene Frist zur Liefer­ung set­zen. Hat der Kunde Anspruch auf Schadenser­satz statt der Leis­tung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrläs­sigkeit auf höch­stens 5 % des vere­in­barten Preis­es. Ist der Besteller eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufver­trages in Ausübung sein­er gewerblichen oder selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit han­delt, sind Schadenser­satzansprüche bei leichter Fahrläs­sigkeit aus­geschlossen.

Wird der Verkäufer während des Verzuges die Leis­tung durch Zufall unmöglich, so haftet der Verkäufer mit den vorste­hend vere­in­barten Haf­tungs­be­gren­zun­gen. Eine Haf­tung ent­fällt, wenn der Schaden auch bei rechtzeit­iger Leis­tung einge­treten ist.

5.5 Wird ein verbindlich­er Liefer­t­er­min oder eine verbindliche Liefer­frist über­schrit­ten, tritt Verzug seit­ens des Verkäufers mit Über­schre­it­en des Liefer­t­er­mins oder der Liefer­frist ein. Die Rechte des Bestellers bes­tim­men sich dann nach 5.4

5.6 Höhere Gewalt oder bei der Verkäufer bzw. deren Liefer­an­ten ein­tre­tende Betrieb­sstörun­gen, die der Verkäufer ohne eigenes Ver­schulden vorüberge­hend daran hin­dern, zum Vere­in­baren Ter­min oder inner­halb der vere­in­barten Frist zu liefern, verän­dern die in Zif­fer 5.1, 5.2 und 5.4  genan­nten Ter­mine und Fris­ten um die Dauer der durch diese Umstände bed­ingten Leis­tungsstörun­gen. Führen entsprechende Störun­gen zu einem Leis­tungsauf­schub von mehr als vier Monat­en, kann der Kunde vom Ver­trag zurück­treten.

5.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ord­nungs­gemäßer Selb­st­be­liefer­ung vom Ver­trag zurück­zutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtliefer­ung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebote­nen Sorgfalt ein konkretes Deck­ungs­geschäft mit dem Zulief­er­er abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumut­baren Anstren­gun­gen unternehmen, um die Ware zu beschaf­fen. Im Falle der Nichtver­füg­barkeit oder der nur teil­weisen Ver­füg­barkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegen­leis­tung unverzüglich erstat­tet.

5.8 Kommt der Kunde in Annah­mev­erzug oder ver­let­zt er son­stige Mitwirkungspflicht­en, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz des ihr entste­hen­den Schadens ein­schließlich etwaiger Mehraufwen­dun­gen zu ver­lan­gen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufäl­li­gen Unter­ganges oder ein­er zufäl­li­gen Ver­schlechterung der Kauf­sache in dem Zeit­punkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annah­mev­erzug gerät.

5.9 Selb­stab­hol­ung ist nach Vere­in­barung möglich.

6) Übernahme. Gefahrenübergang und Versand

6.1 Die Liefer­ung erfol­gt falls nicht anderes vere­in­bart wor­den ist, ab Liefer­w­erk, und zwar entwed­er durch Über­nahme oder durch Ver­sand. Wenn zum fest­gelegten Liefer­t­er­min durch den Käufer oder einen Bevollmächtigten des Kunde die Über­nahme, die der Verkäuferin, bzw. dem Liefer­w­erk, min­destens eine Woche vor diesem Ter­min erk­lärt sein muss, nicht erfol­gt, so gilt die Verkäuferin bzw. das Liefer­w­erk, als ermächtigt, den Kaufge­gen­stand auf Rech­nung und Gefahr des Käufers zu versenden.
Wird der Kaufge­gen­stand vom Kunde oder einem Bevollmächtigten über­nom­men, so geht mit der Über­nahme die Gefahr auf den Käufer über. lm Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Kunde über, sobald der Kaufge­gen­stand vom Liefer­w­erk oder der Verkäuferin einem Trans­portun­ternehmen oder Spedi­teur übergeben ist

6.2  lm Fall der Nichtab­nahme des Kaufge­gen­standes durch den Käufer kann der Verkäufer von seinen geset­zlichen Recht­en Gebrauch machen. Ver­langt der Verkäufer Schadenser­satz, so beträgt dieser eine Ein­lagerungs­ge­bühr des vere­in­barten Kauf­preis­es. Der Schadens­be­trag ist höher oder niedriger anzuset­zen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen gerin­geren Schaden nach­weist. Die Ersatzteil­gar­antie beträgt 6 Monate nach Ein­bau durch unser Fach­per­son­al. Die Garantieleis­tung für Ersatzteile erlis­cht bei eigen­em Ein­bau mit sofor­tiger Wirkung.

Die Garantie / Gewährleis­tung bezieht sich auss­chliesslich auf das Ersatzteil, ohne Ein,- Aus­baukosten und Nebenkosten. Der Gewäh­leis­tungsanspruch und die damit resul­tierende Gutschrift erfol­gt erst nach Genehmi­gung des Her­stellers.

6.3 Eine Trans­portver­sicherung wird von der Verkäufer nur auf aus­drück­lichen Wun­sch des Kun­den abgeschlossen. Die Kosten ein­er solchen Ver­sicherung gehen zu Las­ten des Kun­den.

7) Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigen­tum an dem Liefer­ge­gen­stand bis zum Ein­gang aller Zahlun­gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kun­den vor. Soweit der Verkäufer Forderun­gen gegenüber dem Kun­den in laufende Rech­nung bucht, erstreckt sich der Eigen­tumsvor­be­halt auch auf den anerkan­nten Sal­do.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Liefer­ge­gen­stand im ordentlichen Geschäfts­gang weit­er zu verkaufen. Er hat jedoch gegenüber dem Abnehmer den Eigen­tumsvor­be­halt des Verkäufer aufrecht zu erhal­ten.

7.3 Der Kunde tritt dem Verkäufer bere­its jet­zt alle Forderun­gen ab, die ihm aus der Weit­er­veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwach­sen, und zwar unab­hängig davon, ob der Liefer­ge­gen­stand ohne oder nach Ver­ar­beitung weit­er verkauft wor­den ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtre­tung ermächtigt Die Befug­nis der Verkäuferin, die Forderung selb­st einzuziehen, bleibt hier­von unberührt jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderun­gen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflich­tun­gen ord­nungs­gemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Verkäufer ver­lan­gen, dass der Kun­den ihr die abge­trete­nen Forderun­gen und deren Schuld­ner bekan­nt gibt, alle zum Einzug erforder­lichen Angaben macht, die dazuge­höri­gen Unter­la­gen aushändigt und dem Schuld­ner (Drit­ten) die Abtre­tung mit­teilt. Wird der Liefer­ge­gen­stand zusam­men mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weit­er­verkauft, so gilt die Forderung des Kun­den gegen den Abnehmer in Höhe des zwis­chen Verkäufer und Kun­den vere­in­barten Liefer­preis­es als an den Verkäufer abge­treten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zuste­hen­den Sicherun­gen auf Ver­lan­gen des Kun­den freizugeben, als ihr Wert die zu sich­ern­den Forderun­gen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % über­steigt.

7.4 Bei ver­tragswidrigem Ver­hal­ten des Kun­den, ins­beson­dere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, den Liefer­ge­gen­stand zurück­zunehmen; der Kunde ist zur Her­aus­gabe verpflichtet. In der Zurück­nahme des Liefer­ge­gen­standes liegt, nicht die Bes­tim­mungen des Ver­braucherkred­it­ge­set­zes Anwen­dung finden, kein Rück­tritt vom Ver­trage, es sei denn, der Verkäufer hätte dies aus­drück­lich schriftlich erk­lärt. In der Pfän­dung des Liefer­ge­gen­standes liegt stets ein Rück­tritt vom Ver­trag vor.

7.5 Der mit einem Eigen­tumsvor­be­halt behaftete Kaufge­gen­stand darf wed­er verpfän­det noch in ander­er Weise mit dem Recht eines Drit­ten belastet wer­den. Bei Pfän­dun­gen oder son­sti­gen Ein­grif­f­en Drit­ter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichti­gen, damit die Verkäuferin Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außerg­erichtlichen Kosten ein­er Klage gemäß § 771 ZPO zu erstat­ten, haftet der Käufer für den ent­stande­nen Aus­fall.

8) Sachmängelhaftung

8.1 Außer im Fall des Ver­brauchs­güterkaufs, hat der Kunde den Kaufge­gen­stand nach Über­gabe zu unter­suchen und etwaige Män­gel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Rügen offen­sichtlich­er Män­gel sind nach Ablauf von 14 Tagen seit Über­gabe bzw. seit Ein­gang der Ware am Bes­tim­mung­sort aus­geschlossen.

8.2 Soweit ein von dem Verkäufer zu vertre­tender Man­gel der Kauf­sache vor­liegt, kann der Kunde Nacher­fül­lung, d. h. die Besei­t­i­gung des Man­gels oder die Liefer­ung ein­er man­gel­freien Sache ver­lan­gen. Für den Fall des Fehlschla­gens der Nacher­fül­lung kann der Kunde nach sein­er Wahl den Kauf­preis min­dern, vom Ver­trag zurück­treten oder bei Vor­liegen der geset­zlichen Voraus­set­zun­gen sowie nach Maß­gabe der nach­fol­gen­den Bes­tim­mungen Schadenser­satz ver­lan­gen.

8.3 lm Falle der Besei­t­i­gung des Man­gels durch den Verkäufer ist diese verpflichtet, alle zum Zweck der Män­gelbe­sei­t­i­gung erforder­lichen Aufwen­dun­gen, ins­beson­dere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Mate­ri­alkosten zu tra­gen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kauf­sache vom Kunde nach einem anderen Ort als dem Erfül­lung­sort ver­bracht wurde.

8.4 Ansprüche des Kun­den wegen Sach­män­geln ver­jähren im Fall des Ver­brauchs­güterkaufes in zwei Jahren ab Über­gabe des Kaufge­gen­standes. Ist der Käufer eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Ver­trages in Ausübung sein­er gewerblichen oder selb­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit han­delt, besagt die Gewährleis­tungs­frist 1 Jahr. Bei arglistigem Ver­schweigen von Män­geln oder der Über­nahme ein­er Garantie für die Beschaf­fen­heit verbleibt es bei der geset­zlichen Regelung.

8.5 Die Män­gel­haf­tung bezieht sich nicht auf Schä­den, die durch nicht bes­tim­mungs­gemäße Ver­wen­dung, fehler­hafte Reparatur oder Wartung durch den Kun­den oder Dritte, durch Änderun­gen am Kaufge­gen­stand oder in Folge ein­er natür­lichen Abnutzung ent­standen sind.

8.6 Hat der Verkäufer auf­grund der geset­zlichen Bes­tim­mungen nach Maß­gabe dieser Bedin­gun­gen für einen Schaden aufzukom­men, der leicht fahrläs­sig verur­sacht wurde, so beschränkt sich die Haf­tung des Verkäufers: Die Haf­tung des Verkäufers beste­ht nur bei Ver­let­zung ver­tragswesentlich­er Pflicht­en und ist auf den bei Ver­tragsab­schluss vorherse­hbaren typ­is­chen Schaden begren­zt diese Beschränkung gilt nicht bei Ver­let­zung von Leben, Kör­p­er und Gesund­heit. Für leicht fahrläs­sig durch einen Man­gel des Kaufge­gen­standes verur­sachte Schä­den wird nicht gehaftet.

8.7 Unab­hängig von einem Ver­schulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haf­tung bei arglistigem Ver­schweigen des Man­gels, aus der Über­nahme ein­er Garantie oder eines Beschaf­fungsrisikos sowie nach dem Pro­duk­thaf­tungs­ge­setz unberührt

8.8 Aus­geschlossen ist die per­sön­liche Haf­tung der geset­zlichen Vertreter, Erfül­lungs­ge­hil­fen und Betrieb­sange­höri­gen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrläs­sigkeit verur­sachte Schä­den.

8.9 Die Haf­tung wegen Liefer­verzuges ist in Zif­fer 8.4 abschließend geregelt.

8.10 Han­delt der Kunde als Ver­brauch­er, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offen­sichtlichen Trans­ports­chä­den bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hier­von in Ken­nt­nis zu set­zen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies kein­er­lei Auswirkun­gen auf seine geset­zlichen oder ver­traglichen Män­ge­lansprüche.

8.11 Han­delt es sich bei dem Kaufge­gen­stand um eine gebrauchte Ware, schließen wir die Gewährleis­tung / Sach­män­gel­haf­tung in diesem Fall aus.

9) Entsorgungsrecht

9.1 Der Verkäufer behält sich vor, Geräte und Maschi­nen, die nicht inner­halb ein­er Binde­frist von 6 Wochen abge­holt bzw. geliefert wer­den kön­nen, ohne Rück­sprache zu entsor­gen.

9.2 Bei dro­hen­den Umweltschä­den ist der Verkäufer berechtigt, unverzüglich tätig zu wer­den, und Geräte oder Maschi­nen fachgerecht zu entsor­gen. Ggfs. wer­den anfal­l­ende Kosten für die Entsorgung und Umweltschä­den dem Kun­den in Rech­nung gestellt.

10) Anwendbares Recht

10.1 Für sämtliche Rechts­beziehun­gen der Parteien gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss der Geset­ze über den inter­na­tionalen Kauf beweglich­er Waren. Bei Ver­brauch­ern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwin­gende Bes­tim­mungen des Rechts des Staates, in dem der Ver­brauch­er seinen gewöhn­lichen Aufen­thalt hat, ent­zo­gen wird.

11) Gerichtsstand

11.1 Sofern der Kunde eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts. Ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen oder ein Kauf­mann im Sinn der §§ 1 ff. HGB ist, gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als Gerichts­stand vere­in­bart, zwar auch für etwaige Wech­sel- und Scheck­prozesse; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kun­den auch an seinem Wohn­sitz zu verk­la­gen.
11.2 Sofern sich aus der Auf­trags­bestä­ti­gung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfül­lung­sort.
11.3 Auf das Ver­tragsver­hält­nis find­et auss­chließlich deutsches Recht Anwen­dung.
11.4 Sollte eine der vorste­hen­den Klauseln unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Klauseln nicht.

12) Alternative Streitbeilegung

12.1 Die EU-Kom­mis­sion stellt im Inter­net unter fol­gen­dem Link eine Plat­tform zur Online-Stre­it­bei­le­gung bere­it: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plat­tform dient als Anlauf­stelle zur außerg­erichtlichen Bei­le­gung von Stre­it­igkeit­en aus Online-Kauf- oder Dien­stleis­tungsverträ­gen, an denen ein Ver­brauch­er beteiligt ist.

12.2 Der Verkäufer ist zur Teil­nahme an einem Stre­it­bei­le­gungsver­fahren vor ein­er Ver­brauch­er­schlich­tungsstelle wed­er verpflichtet noch bere­it.

Allgemeine Geschäfftsbedingungen — Kundendienst

1) Allgemeines

1.1 Diese Bedin­gun­gen gel­ten für Montage‑, Reparatur- und Kun­den­di­en­star­beit­en.

1.2 Ver­tragsän­derun­gen und Nebenabre­den bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der schriftlichen Bestä­ti­gung durch den Auf­trag­nehmer. Das Gle­iche gilt für ent­ge­gen­ste­hende Bedin­gun­gen des Auf­tragge­bers, auch wenn sie nicht aus­drück­lich zurück­gewiesen wor­den sind.

1.3 Mit der Über­tra­gung des Reparat­u­rauf­trages gilt gle­ichzeit­ig die Erlaub­nis zu Unter­aufträ­gen, Fahraufträ­gen und Probeein­sätzen als erteilt.

1.4 Fahrtkosten wer­den nach tat­säch­lichen gefahre­nen Kilo­me­ter inkl. Tech­niker­stunde berech­net.

2) Kostenvoranschlag / Angebot

2.1 Ange­bote des Kun­den­di­en­stes sind einem Kosten­vo­ran­schlag gle­ichzustellen

2.2 Kosten­vo­ran­schläge wer­den auf Grund­lage der zum Zeit­punkt der Erstel­lung bekan­nten Infor­ma­tio­nen erstellt und sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Änderun­gen der Umstände oder zusät­zlichen Arbeit­en kön­nen zu Anpas­sun­gen des Kosten­vo­ran­schlags führen.

2.3 Ein Kosten­vo­ran­schlag ist unverbindlich und stellt kein verbindlich­es Ange­bot dar. Erst mit der schriftlichen Bestä­ti­gung des Kun­den und der Annahme durch die Fir­ma Wach­t­en­dorf kommt ein verbindlich­er Ver­trag zus­tande.

2.4 Die Erstel­lung eines Kosten­vo­ran­schlags ist kosten­los. Die Schadenser­mit­tlung durch einen Tech­niker ist jedoch kostenpflichtig und wird in Rech­nung gestellt.

2.5 Sollte sich während der Reparatur her­ausstellen, dass zusät­zliche Arbeit­en notwendig sind, wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Fir­ma Wach­t­en­dorf wird die Arbeit­en erst nach Zus­tim­mung des Kun­den fort­set­zen.

3) Rechnung, Fälligkeit

3.1 Zahlun­gen sind am auf der Rech­nung ver­merk­ten Zahlungsziel zu leis­ten. Der Rech­nungs­be­trag ist ohne Abzug zu begle­ichen.

3.2 Das Ein­be­hal­ten oder Aufrech­nung von Zahlun­gen wegen etwaiger vom Auf­trag­nehmer bestrit­ten­er Ansprüche sind aus­geschlossen.

3.3 Die Preise ver­ste­hen sich ohne Mehrw­ert­s­teuer. Diese wird dem Auf­tragge­ber geson­dert auf der Rech­nung aus­gewiesen. 

4) Mitwirkung und Technische Hilfeleistung des Auftraggebers

4.1 Bei Reparatur- und Ser­vicear­beit­en hat der Auf­tragge­ber die Tech­niker auf seine Kosten zu unter­stützen.

4.2 Der Auf­tragge­ber ist ver­ant­wortlich für die Sicher­heit und die Ein­weisung in Sicher­heits­bes­tim­mungen. 

4.3 Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, erforder­liche Energie, Betrieb­sstoffe und Mate­ri­alien zur Ver­fü­gung zu stellen.

4.4 Falls notwendig, sind diebessichere Räume zur Ver­fü­gung zu stellen. 

4.5 Der Auf­tragge­ber hat sicherzustellen, dass beim Ein­tr­e­f­fen des Tech­nikers die Repara­turen unverzüglich starten kön­nen. Dazu soll­ten:

  • Starke Ver­schmutzun­gen am Gerät ent­fer­nen
  • Die Geräte ste­hen beim Ter­min zur sofor­ti­gen Ver­fü­gung an einem fest­gelegten Ort bere­it oder wer­den durch Mitar­beit­er Ihres Unternehmens zuge­führt
  • Die Geräte müssen bei Ein­tr­e­f­fen der Kun­den­di­en­st­tech­niker abgekühlt sein
  • Vor­liegen des Prüf­buchs bei Durch­führung ein­er UVV Prü­fung

5) Transport

5.1 Der Hin- und Rück­trans­port des Reparaturg­erätes ist grund­sät­zlich Sache des Auf­tragge­bers, der auch die Gefahr der Beschädi­gung trägt.

5.2 Wird vere­in­barungs­gemäß der Trans­port vom Auf­trag­nehmer über­nom­men, geschieht dies auf Rech­nung und Gefahr des Auf­tragge­bers, auch wenn der Trans­port mit Fahrzeu­gen des Auf­trag­nehmers erfol­gt.

5.3 Die vom Auf­tragge­ber zur Instand­set­zung übergebe­nen Geräte sind gegen Feuer, Dieb­stahl, Trans­port- und Lager­schä­den usw. nicht ver­sichert. Diese Risiken sind vom Auf­tragge­ber zu deck­en bzw. wer­den vom Auf­trag­nehmer auf aus­drück­lichen Wun­sch und zu Las­ten des Auf­tragge­bers gedeckt.

6) Eigentumsvorbehalt

Das Eigen­tum­srecht an den einge­baut­en Ersatzteilen, bleiben bis zur rest­losen Bezahlung beim Auf­trag­nehmer.

7) Altteile

Die Entsorgung von Alt­teilen und son­sti­gen nicht mehr benutzbaren Sachen obliegt dem Auf­tragge­ber, es sei denn, der Auf­trag­nehmer beansprucht diese. Soweit geset­zliche Vorschriften erlassen wer­den, die etwas anderes bes­tim­men, verpflichtet sich der Auf­tragge­ber, mit dem Auf­trag­nehmer eine angemessene Vere­in­barung hin­sichtlich der Ver­w­er­tung zu tre­f­fen. Dabei soll davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass sich die Ver­tragspart­ner zur Erfül­lung der Ver­w­er­tungspflicht Drit­ter bedi­enen.

8) Abnahme / Mängel

8.1 Bei Verzug des Auf­tragge­bers mit der Über­nahme ist der Auf­trag­nehmer berechtigt, dem Auf­tragge­ber Lagerkosten zu berech­nen bzw. den Ver­trags­ge­gen­stand in diesem Fall auch an einem drit­ten Ort zu lagern.

8.2 Män­ge­lansprüche ver­jähren 12 Monate nach Abnahme der Reparatur. Die Fest­stel­lung solch­er Män­gel ist dem Auf­trag­nehmer unverzüglich schriftlich zu melden. Hat der Auf­tragge­ber ohne Ein­willi­gung des Auf­trag­nehmers Instand­set­zungsar­beit­en unsachgemäß selb­st aus­ge­führt oder von einem Drit­ten aus­führen lassen, so ent­fällt die Haf­tung des Auf­trag­nehmers. 

8.3 Natür­lich­er Ver­schleiß ist von der Män­gel­haf­tung aus­geschlossen.

9) Haftung

9.1 Bei vom Auf­trag­nehmer schuld­haft verur­sacht­en Sach­schä­den außer­halb der Män­gel­haf­tung haftet der Auf­trag­nehmer. Bei leichter Fahrläs­sigkeit ist die Haf­tung begren­zt dem Grund und der Höhe nach entsprechend den Bedin­gun­gen und dem Betrag ein­er abgeschlosse­nen oder abzuschließen­den Haftpflichtver­sicherung.

9.2 Über diese Bes­tim­mungen hin­aus wer­den Schä­den, auch unmit­tel­bare Schä­den, gle­ich welch­er Art und gle­ichgültig, aus welchem Rechts­grund sie gel­tend gemacht wer­den, vom Auf­trag­nehmer nur erset­zt

  • bei grobem Ver­schulden,
  • bei der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit,
  • bei der schuld­haften Ver­let­zung wesentlich­er Ver­tragspflicht­en, soweit die Erre­ichung des Ver­tragszwecks gefährdet wird, hin­sichtlich des ver­tragstyp­is­chen, vorausse­hbaren Schadens,
  • bei Män­geln, die arglistig ver­schwiegen wur­den oder deren Abwe­sen­heit der Auf­trag­nehmer garantiert hat,

In allem Übri­gen ist die Haf­tung aus­geschlossen.

10) Gerichtsstand

10.1 Sofern sich aus der Auf­trags­bestä­ti­gung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Auf­trag­nehmer Erfül­lung­sort (Pader­born).

10.2 Auf das Ver­tragsver­hält­nis find­et auss­chließlich deutsches Recht Anwen­dung.

10.3 Sollte eine der vorste­hen­den Klauseln unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Klauseln nicht.

Allgemeine Geschäfftsbedingungen — Vermietung

1) Allgemeine Rechten und Pflichten

1.1 Die gemieteten Geräte wer­den in ein­wand­freiem, betrieb­ssicherem Zus­tand gemietet. 

1.2 Maschi­nen dür­fen wed­er vom Mieter noch durch von ihm beauf­tragte Dritte geöffnet oder repari­ert wer­den. Diese Arbeit­en sind nur vom Ver­mi­eter vorzunehmen.

1.3 Ver­lorenge­gan­gene Zube­hörteile wer­den dem Mieter zum Lis­ten­preis in Rech­nung gestellt.

1.4 Der Tag der Aus­gabe und der Tag der Rück­gabe des Miet­gerätes zählen je als Miet­tag.

1.5 Der Mieter darf einem Drit­ten den Miet­ge­gen­stand wed­er über­lassen noch Rechte aus diesem Ver­trag abtreten oder Rechte irgendwelch­er Art an dem Miet­ge­gen­stand ein­räu­men.

1.6 Sollte ein Drit­ter durch Beschlagnahme, Pfän­dung oder der­gle­ichen Rechte an dem Miet­ge­gen­stand gel­tend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Ver­mi­eter unverzüglich durch Ein­schreiben Anzeige zu erstat­ten und den Drit­ten hier­von durch Ein­schreiben zu benachrichti­gen

1.7 Der Mieter sorgt, dass sämtliche Bedi­ener der Mas­chine per­sön­lich und vom Aus­bil­dungs­stand dazu befähigt sind und die geset­zlichen Vor­gaben zu Bedi­enung erfüllen. (bei Ver­stoß, kann dieses zum Ver­lust des Ver­sicherungss­chutzes führen)

1.8 Der Mieter verpflichtet sich den Miet­ge­gen­stand nur bes­tim­mungs­gemäß einzuset­zen, die ein­schlägi­gen Unfal­lver­hü­tungs- und Arbeitss­chutzbes­tim­mungen sowie Straßen­verkehrsvorschriften sorgfältig zu beacht­en, die Miete vere­in­barungs­gemäß zu zahlen, den Miet­ge­gen­stand ord­nungs­gemäß zu behan­deln und bei Ablauf der Miet­zeit gesäu­bert, voll­ge­laden und voll­ge­tankt zurück­zugeben.

1.9 Der Ver­mi­eter verpflichtet sich, dem Mieter den Miet­ge­gen­stand für die vere­in­barte Miet­zeit in Miete zu über­lassen.

1.10 Der Mieter hat geeignete Maß­nah­men zur Sicherung gegen Dieb­stahl des Miet­ge­gen­standes zu tre­f­fen.

1.11 Der Mieter hat bei allen Unfällen den Ver­mi­eter zu unter­richt­en und dessen Weisun­gen abzuwarten. Bei Verkehrsun­fällen und Dieb­stahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

2) Kosten und Versicherung

2.1 Der Miet­preis beste­ht aus dem im Ange­bot angegebe­nen vere­in­barten Miet­preis pro Tag.

2.2 Zum Miet­preis kom­men zusät­zlich 11% Ver­sicherung und eine Bere­it­stel­lungspauschale von 19,99€ hinzu.

2.3 Die Miet­preise gel­ten für den ein­schichti­gen Ein­satz.

  • Zweis­chicht + 75 %
  • Dreis­chicht + 150 %

2.4 Der Miet­preis ist ab Lager. Trans­portkosten wer­den geson­dert berech­net.

3) Übergabe

3.1 Der Ver­mi­eter hat den Miet­ge­gen­stand in ein­wand­freiem, betrieb­s­fähigem und voll­ge­tank­tem Zus­tand mit den erforder­lichen Unter­la­gen zu übergeben.

3.2 Das Miet­gerät wird dem Mieter voll­ge­tankt und gesäu­bert zur Ver­fü­gung gestellt.

3.3 Der Mieter wird vom Aus­lief­er­er auf das Gerät ein,- unter­wiesen

3.4 Dem Mieter obliegt beim Emp­fang die Kon­trolle der Funk­tion­stüchtigkeit des Miet­gerätes.

4) Rückgabe

4.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beab­sichtigte Rück­liefer­ung des Miet­ge­gen­standes dem Ver­mi­eter rechtzeit­ig vorher schriftlich anzuzeigen

4.2 Die Miet­zeit endet an dem Tag, an dem der Miet­ge­gen­stand mit allen zu sein­er Inbe­trieb­nahme erforder­lichen Teilen in ord­nungs- und ver­tragsmäßigem Zus­tand auf dem Lager­platz des Ver­mi­eters oder einem vere­in­barten anderen Bes­tim­mung­sort ein­trifft, früh­estens jedoch mit Ablauf der vere­in­barten Miet­zeit.

4.3 Der Mieter hat den Miet­ge­gen­stand in betrieb­s­fähigem, voll­ge­tank­tem und gere­inigtem Zus­tand zurück­zuliefern oder zur Abhol­ung bere­itzuhal­ten.

4.4 Sollte es dem Mieter schuld­haft unmöglich sein, die Rück­gabe des Miet­ge­gen­standes einzuhal­ten, so ist er zum Schadenser­satz verpflichtet.

5) Eigentum, Untervermietung, Forderungsabtretung

5.1 Die Miet­sache bleibt uneingeschränkt Eigen­tum der Ver­mi­eter. Der Ver­mi­eter kann wegen der Vor­fi­nanzierung der Mietrat­en das Eigen­tum auf Dritte zur Sicher­heit über­tra­gen.

5.2 Der Mieter darf die ihm aus dem Ver­trag zuste­hen­den Rechte nicht über­tra­gen und nicht belas­ten, ins­beson­dere ist er wed­er zur Veräußerung des Miet­ge­gen­standes, noch zu Verpfän­dung, Sicherungsübereig­nung, Unter­ver­mi­etung, Unter­ver­pach­tung oder ein­er ähn­lichen Ver­fü­gung über den Miet­ge­gen­stand berechtigt.

5.3 Der Mieter darf Eigen­tumss­childer, Etiket­ten oder Kennze­ichen der Ver­mi­eter an oder auf der Miet­sache wed­er ent­fer­nen noch abän­dern oder entstellen.

5.4 Außer notwendig-tech­nisch-funk­tionellen Vor­rich­tun­gen darf der Mieter ohne vorherige schriftliche Zus­tim­mung der Ver­mi­eter keine Änderung an der Miet­sache vornehmen oder vornehmen lassen. Alle zusät­zlichen Teile gehen mit dem Ein­bau in das Eigen­tum des Ver­mi­eters über. Entschädi­gungsansprüche für mögliche Wertverbesserun­gen kann der Mieter auch bei Zus­tim­mung des Ver­mi­eters zur Verbesserung in keinem Falle gel­tend machen.

5.5 Der Mieter hat eine dro­hende oder erwirk­te Zwangsvoll­streck­ung in der Miet­sache des Ver­mi­eters unverzüglich durch eingeschriebe­nen Brief mitzuteilen und das Pfän­dung­spro­tokoll sowie Namen und Adresse des Gläu­bigers und Gerichtsvol­lziehers beizufü­gen, sowie die Kosten ein­er Inter­ven­tion ein­schließlich der eines Kor­re­spon­den­zan­waltes zu tra­gen. Entsprechen­des gilt auch für alle son­sti­gen Fälle ein­er Beschlagnahme.

5.6 Der Mieter hat den Ver­mi­eter auch von Anträ­gen auf Zwangsver­steigerung und Zwangsver­wal­tung, hin­sichtlich des Grund­stück­es, auf dem sich die Miet­sache befind­et, unverzüglich zu unter­richt­en. Auch insoweit hat der Mieter sämtliche Inter­ven­tion­skosten zu tra­gen.

5.7 Der Ver­mi­eter ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Ver­trag und sein Eigen­tum an der Miet­sache abzutreten oder zu über­tra­gen.

5.8 Überträgt der Ver­mi­eter seine Rechte aus dem Mietver­trag und ihr Eigen­tum an der Miet­sache, so gehen, mit Wirkung für die Zukun­ft, die Rechte des Ver­mi­eters aus diesem Ver­trag auf den Sicherung­seigen­tümer über.

5.9 Ungeachtet dieser Über­tra­gung verbleiben sämtliche, sich aus diesem Ver­trag für den Ver­mi­eter ergeben­den Pflicht­en bei diesem. Der Mieter kann irgendwelche Rechte, die ihm gegen den Ver­mi­eter zuste­hen, dem Drit­ten in kein­er Weise ent­ge­genset­zen, es sei denn, dass der Dritte solche Verpflich­tun­gen durch aus­drück­liche Erk­lärung gegenüber dem Mieter über­nom­men hat.

6) Unterhaltspflicht des Mieters

6.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Miet­ge­gen­stand vor Über­beanspruchung in jed­er Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Miet­ge­gen­standes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendi­ge Inspek­tions- und Instand­set­zungsar­beit­en rechtzeit­ig anzukündi­gen und unverzüglich durch den Ver­mi­eter aus­führen zu lassen. Die Kosten trägt der Ver­mi­eter, wenn der Mieter und seine Hil­f­sper­so­n­en nach­weis­lich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.

6.2 Der Ver­mi­eter ist berechtigt, den Miet­ge­gen­stand jed­erzeit zu besichti­gen und nach vorheriger Abstim­mung mit dem Mieter selb­st zu unter­suchen oder durch einen Beauf­tragten unter­suchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Ver­mi­eter die Unter­suchung in jed­er Weise zu erle­ichtern. Die Kosten der Unter­suchung trägt der Ver­mi­eter.

7) Haftung

7.1 Der Mieter haftet für Beschädi­gun­gen, welche aus unsachgemäßer Ver­wen­dung des Miet­gerätes entste­hen. Die gemieteten Geräte sind in ein­wand­freiem und gere­inigtem Zus­tand zurück­zugeben. Evtl. auftre­tende Kosten für Reini­gung trägt der Mieter

7.2 Der Mieter haftet auch für Beschädi­gun­gen oder Unter­gang des Miet­gerätes durch Feuer, Wass­er oder Dieb­stahl. Er wird im Schadens­falle vollen Ein­satz leis­ten.

7.3 Der Ver­mi­eter haftet nicht für Folgeschä­den, die durch unsachgemäße Hand­habung des Miet­gerätes entste­hen.

7.4 Beim Ein­satz eines Miet­gerätes der Fir­ma Wach­t­en­dorf GmbH, haftet diese nicht für Schä­den beim Be,- oder Ent­laden an der Ladung / Fahrzeu­gen.

7.5 Für Reifen­schä­den haftet der Mieter.

8) Sonstiges

8.1 Abwe­ichende Vere­in­barun­gen oder Ergänzun­gen des Ver­trages sollen schriftlich erfol­gen.

8.2 Sofern sich aus der Auf­trags­bestä­ti­gung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Ver­mi­eters Erfül­lung­sort (Pader­born).

8.3 Auf das Ver­tragsver­hält­nis find­et auss­chließlich deutsches Recht Anwen­dung.

8.4 Sollte eine der vorste­hen­den Klauseln unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Klauseln nicht.

Allgemeine Geschäfftsbedingungen — Schulung

1) Allgemein

1.1 Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für die Durch­führung von Schu­lungsleis­tun­gen und Unter­weisun­gen, im weit­eren “Unter­weisung” genan­nt, die von der Fir­ma Wach­t­en­dorf GmbH, im nach­fol­gen­den „Ver­anstal­ter“ genan­nt, im Kun­de­nauf­trag durch­führt wer­den.

2) Vertragsabschluss

2.1 Die auf der Web­site des Ver­anstal­ters veröf­fentlicht­en Preise und Ange­bote stellen noch kein verbindlich­es Ange­bot des Ver­anstal­ters dar. Sie kön­nen vom Ver­anstal­ter jed­erzeit vor der aus­drück­lichen Annahme der Bestel­lung des Ver­tragspart­ners zurück­ge­zo­gen oder abgeän­dert wer­den.

2.2 Der Ver­trag kommt erst zus­tande, wenn der Ver­anstal­ter die Anmel­dung schriftlich bestätigt.

2.3 Der Ver­anstal­ter ist bestrebt, die Ver­füg­barkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann diese aber nicht beim Zeit­punkt der Bestel­lung garantieren.

2.4  Ein Anspruch auf Teil­nahme an Bil­dungs­maß­nah­men mit begren­zter Teil­nehmerzahl beste­ht nicht.

3) Vorrausetzungen

3.1 Die Unter­weisung ste­ht jedem Inter­essen­ten offen, der über die von geforderten Qual­i­fika­tio­nen ver­fügt, die von der zuständi­gen Prüfin­sti­tu­tion voraus­ge­set­zt wer­den.

3.2 Wenn eine solche Voraus­set­zung wie in 3.1 gefordert wird, wird diese in der Beschrei­bung niedergeschrieben.

3.3 Für die Zulas­sungsvo­raus­set­zung ist allein der Inter­essent bzw. Teil­nehmer ver­ant­wortlich.

3.4 Ansprüche wegen fehlen­der Voraus­set­zung sind aus­geschlossen.

4) Pflichten des Teilnehmers

4.1 Der Teil­nehmer ist verpflichtet, sich, an die Hau­sor­d­nung am Unter­richt­sort zu hal­ten. 

4.2 Die Anweisung der Aus­bil­dungskräfte folge zu leis­ten.

4.3 Regelmäßig an den Präsen­zver­anstal­tun­gen und Prak­tis­chen Leis­tun­gen Teilzunehmen so wie alles zu unter­lassen das die ord­nungs­gemäße Durch­führung behin­dert.

5) Pflichten des Veranstalters

5.1 Der Ver­anstal­ter verpflichtet sich alle notwendi­gen Schu­lung­sun­ter­la­gen, Hil­f­s­mit­tel und Schu­lungsräume zur Ver­fü­gung zu stellen.

5.2 Der Ver­anstal­ter verpflichtet sich, ein fachkundi­ges Lehrper­son­al zu stellen. Mit den erforder­lichen Qual­i­fika­tio­nen.

5.3 Alle Unter­weisun­gen sind nach neusten Stan­dards erstellt, in Zusam­me­nar­beit mit der Deutschen geset­zlichen Unfal­lver­sicherung DGUV

6) Terminabsage

6.1 Bei Absage durch den Teil­nehmer bis 5 Tage vor dem vere­in­barten Ter­min wer­den 50 % der Rech­nungssumme fäl­lig.

6.2 Bei Absage ab 5 Tagen vor der Schu­lung wer­den 100 % der Rech­nungssumme fäl­lig.

6.3 Absagen dür­fen auss­chließlich schriftlich erfol­gen.

6.4 Bei Absage durch den Ver­anstal­ter wird ein Ersatzter­min vere­in­bart.

7) Sonstiges

7.1 Ist der Teil­nehmer nicht der Auf­tragge­ber, gel­ten die Bedin­gun­gen, die für den Teil­nehmer gel­ten auch für den Auf­tragge­ber

7.2 Sofern sich aus der Auf­trags­bestä­ti­gung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz für die Gerichts­barkeit des Ver­anstal­ters der Erfül­lung­sort (Pader­born).

7.3 Auf das Ver­tragsver­hält­nis find­et auss­chließlich deutsches Recht Anwen­dung.

7.4 Sollte eine der vorste­hen­den Klauseln unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Klauseln nicht.