1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wachtendorf GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter in seinem Online-Shop dargestellten Waren und Dienstleistungen abschließt. Verbraucher sind von der Bestellung ausgeschlossen, mit Ausnahme des Kaufs von Schulungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Die Firma Wachtendorf behält sich das Recht vor, Verträge mit Verbrauchern (B2C) abzulehnen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Eine Ausnahme bilden Schulungen, die von der Wachtendorf Akademie angeboten werden, welche auch für Verbraucher zugänglich sind.
2.2 Die zu den Angeboten der Verkäufer gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Angabe über Gewichte, Maße, Geschwindigkeiten, Brennstoff- und Ölverbrauch, Betriebskosten usw.) sind nur annähernd maßgebend und deshalb unverbindlich. An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenangaben und sonstige Unterlagen behält sich die Verkäuferin bzw. das Lieferwerk Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Verkäufer.
2.3 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E‑Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.4 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von 30 Tagen annehmen,
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des dreißigsten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L‑2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder — falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E‑Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.8 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E‑Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E‑Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E‑Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E‑Mails zugestellt werden können.
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
4.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Verkaufsstelle des Verkäufers zzgl. etwaiger Sonderausstattungen und etwaiger Überführungskosten sowie zzgl. Verpackung und Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Die im Kaufvertrag bzw. der Bestellung genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit von vier Monaten vereinbart ist oder innerhalb von vier Monaten geliefert wird. Andernfalls werden für den Kaufgegenstand sowie etwaige Zusatz- oder Nebenleistungen die am Tage der Lieferung geltenden Listenpreise zzgl. Umsatzsteuer berechnet
4.2 Zahlungen sind, wie in der Auftragsbestätigung festgelegt, an die Verkäuferin zu leisten. Die Zahlung hat grundsätzlich bei Übergabe des Verkaufsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu erfolgen. Ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, tritt Verzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt wird. lm Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Zahlungen an Vertreter oder Vermittler sind nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Bis zum Zahlungseingang ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Von der Verkäuferin angegebene Lieferfristen bzw. ‑Termine gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. lm Übrigen setzt der Beginn der von der Verkäuferin angegebenen Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
5.3 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.4 Der Kunde kann den Verkäufer 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung tritt seitens der Verkäuferin Verzug ein. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit dem Verkäufer auf höchstens 3 % des vereinbarten Preises. Will der Kunde darüber hin aus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird der Verkäufer während des Verzuges die Leistung durch Zufall unmöglich, so haftet der Verkäufer mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Eine Haftung entfällt, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten ist.
5.5 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, tritt Verzug seitens des Verkäufers mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist ein. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann nach 5.4
5.6 Höhere Gewalt oder bei der Verkäufer bzw. deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die der Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, zum Vereinbaren Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 5.1, 5.2 und 5.4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz des ihr entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5.9 Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich.
6.1 Die Lieferung erfolgt falls nicht anderes vereinbart worden ist, ab Lieferwerk, und zwar entweder durch Übernahme oder durch Versand. Wenn zum festgelegten Liefertermin durch den Käufer oder einen Bevollmächtigten des Kunde die Übernahme, die der Verkäuferin, bzw. dem Lieferwerk, mindestens eine Woche vor diesem Termin erklärt sein muss, nicht erfolgt, so gilt die Verkäuferin bzw. das Lieferwerk, als ermächtigt, den Kaufgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu versenden.
Wird der Kaufgegenstand vom Kunde oder einem Bevollmächtigten übernommen, so geht mit der Übernahme die Gefahr auf den Käufer über. lm Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Kunde über, sobald der Kaufgegenstand vom Lieferwerk oder der Verkäuferin einem Transportunternehmen oder Spediteur übergeben ist
6.2 lm Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser eine Einlagerungsgebühr des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Die Ersatzteilgarantie beträgt 6 Monate nach Einbau durch unser Fachpersonal. Die Garantieleistung für Ersatzteile erlischt bei eigenem Einbau mit sofortiger Wirkung.
Die Garantie / Gewährleistung bezieht sich ausschliesslich auf das Ersatzteil, ohne Ein,- Ausbaukosten und Nebenkosten. Der Gewähleistungsanspruch und die damit resultierende Gutschrift erfolgt erst nach Genehmigung des Herstellers.
6.3 Eine Transportversicherung wird von der Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die Kosten einer solchen Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit der Verkäufer Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung bucht, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den anerkannten Saldo.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er hat jedoch gegenüber dem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufer aufrecht zu erhalten.
7.3 Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunden ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Kunden vereinbarten Lieferpreises als an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt, nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrage, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.
7.5 Der mit einem Eigentumsvorbehalt behaftete Kaufgegenstand darf weder verpfändet noch in anderer Weise mit dem Recht eines Dritten belastet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Verkäuferin Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
8.1 Außer im Fall des Verbrauchsgüterkaufs, hat der Kunde den Kaufgegenstand nach Übergabe zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen seit Übergabe bzw. seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen.
8.2 Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde Nacherfüllung, d. h. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz verlangen.
8.3 lm Falle der Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer ist diese verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache vom Kunde nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.4 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren im Fall des Verbrauchsgüterkaufes in zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, besagt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
8.5 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung, fehlerhafte Reparatur oder Wartung durch den Kunden oder Dritte, durch Änderungen am Kaufgegenstand oder in Folge einer natürlichen Abnutzung entstanden sind.
8.6 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so beschränkt sich die Haftung des Verkäufers: Die Haftung des Verkäufers besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
8.7 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt
8.8 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
8.9 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 8.4 abschließend geregelt.
8.10 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
8.11 Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Ware, schließen wir die Gewährleistung / Sachmängelhaftung in diesem Fall aus.
9.1 Der Verkäufer behält sich vor, Geräte und Maschinen, die nicht innerhalb einer Bindefrist von 6 Wochen abgeholt bzw. geliefert werden können, ohne Rücksprache zu entsorgen.
9.2 Bei drohenden Umweltschäden ist der Verkäufer berechtigt, unverzüglich tätig zu werden, und Geräte oder Maschinen fachgerecht zu entsorgen. Ggfs. werden anfallende Kosten für die Entsorgung und Umweltschäden dem Kunden in Rechnung gestellt.
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.1 Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann im Sinn der §§ 1 ff. HGB ist, gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart, zwar auch für etwaige Wechsel- und Scheckprozesse; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
11.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.4 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
12.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
1.1 Diese Bedingungen gelten für Montage‑, Reparatur- und Kundendienstarbeiten.
1.2 Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Das Gleiche gilt für entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden sind.
1.3 Mit der Übertragung des Reparaturauftrages gilt gleichzeitig die Erlaubnis zu Unteraufträgen, Fahraufträgen und Probeeinsätzen als erteilt.
1.4 Fahrtkosten werden nach tatsächlichen gefahrenen Kilometer inkl. Technikerstunde berechnet.
2.1 Angebote des Kundendienstes sind einem Kostenvoranschlag gleichzustellen
2.2 Kostenvoranschläge werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen erstellt und sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Änderungen der Umstände oder zusätzlichen Arbeiten können zu Anpassungen des Kostenvoranschlags führen.
2.3 Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden und der Annahme durch die Firma Wachtendorf kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
2.4 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist kostenlos. Die Schadensermittlung durch einen Techniker ist jedoch kostenpflichtig und wird in Rechnung gestellt.
2.5 Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Firma Wachtendorf wird die Arbeiten erst nach Zustimmung des Kunden fortsetzen.
3.1 Zahlungen sind am auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziel zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu begleichen.
3.2 Das Einbehalten oder Aufrechnung von Zahlungen wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird dem Auftraggeber gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
4.1 Bei Reparatur- und Servicearbeiten hat der Auftraggeber die Techniker auf seine Kosten zu unterstützen.
4.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherheit und die Einweisung in Sicherheitsbestimmungen.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Energie, Betriebsstoffe und Materialien zur Verfügung zu stellen.
4.4 Falls notwendig, sind diebessichere Räume zur Verfügung zu stellen.
4.5 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass beim Eintreffen des Technikers die Reparaturen unverzüglich starten können. Dazu sollten:
5.1 Der Hin- und Rücktransport des Reparaturgerätes ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, der auch die Gefahr der Beschädigung trägt.
5.2 Wird vereinbarungsgemäß der Transport vom Auftragnehmer übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Auftragnehmers erfolgt.
5.3 Die vom Auftraggeber zur Instandsetzung übergebenen Geräte sind gegen Feuer, Diebstahl, Transport- und Lagerschäden usw. nicht versichert. Diese Risiken sind vom Auftraggeber zu decken bzw. werden vom Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers gedeckt.
Das Eigentumsrecht an den eingebauten Ersatzteilen, bleiben bis zur restlosen Bezahlung beim Auftragnehmer.
Die Entsorgung von Altteilen und sonstigen nicht mehr benutzbaren Sachen obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, der Auftragnehmer beansprucht diese. Soweit gesetzliche Vorschriften erlassen werden, die etwas anderes bestimmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit dem Auftragnehmer eine angemessene Vereinbarung hinsichtlich der Verwertung zu treffen. Dabei soll davon ausgegangen werden, dass sich die Vertragspartner zur Erfüllung der Verwertungspflicht Dritter bedienen.
8.1 Bei Verzug des Auftraggebers mit der Übernahme ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Lagerkosten zu berechnen bzw. den Vertragsgegenstand in diesem Fall auch an einem dritten Ort zu lagern.
8.2 Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der Reparatur. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu melden. Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungsarbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers.
8.3 Natürlicher Verschleiß ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
9.1 Bei vom Auftragnehmer schuldhaft verursachten Sachschäden außerhalb der Mängelhaftung haftet der Auftragnehmer. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt dem Grund und der Höhe nach entsprechend den Bedingungen und dem Betrag einer abgeschlossenen oder abzuschließenden Haftpflichtversicherung.
9.2 Über diese Bestimmungen hinaus werden Schäden, auch unmittelbare Schäden, gleich welcher Art und gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden, vom Auftragnehmer nur ersetzt
In allem Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmer Erfüllungsort (Paderborn).
10.2 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
1.1 Die gemieteten Geräte werden in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand gemietet.
1.2 Maschinen dürfen weder vom Mieter noch durch von ihm beauftragte Dritte geöffnet oder repariert werden. Diese Arbeiten sind nur vom Vermieter vorzunehmen.
1.3 Verlorengegangene Zubehörteile werden dem Mieter zum Listenpreis in Rechnung gestellt.
1.4 Der Tag der Ausgabe und der Tag der Rückgabe des Mietgerätes zählen je als Miettag.
1.5 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
1.6 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen
1.7 Der Mieter sorgt, dass sämtliche Bediener der Maschine persönlich und vom Ausbildungsstand dazu befähigt sind und die gesetzlichen Vorgaben zu Bedienung erfüllen. (bei Verstoß, kann dieses zum Verlust des Versicherungsschutzes führen)
1.8 Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert, vollgeladen und vollgetankt zurückzugeben.
1.9 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen.
1.10 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
1.11 Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
2.1 Der Mietpreis besteht aus dem im Angebot angegebenen vereinbarten Mietpreis pro Tag.
2.2 Zum Mietpreis kommen zusätzlich 11% Versicherung und eine Bereitstellungspauschale von 19,99€ hinzu.
2.3 Die Mietpreise gelten für den einschichtigen Einsatz.
2.4 Der Mietpreis ist ab Lager. Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
3.2 Das Mietgerät wird dem Mieter vollgetankt und gesäubert zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Mieter wird vom Auslieferer auf das Gerät ein,- unterwiesen
3.4 Dem Mieter obliegt beim Empfang die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Mietgerätes.
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen
4.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
4.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten.
4.4 Sollte es dem Mieter schuldhaft unmöglich sein, die Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
5.1 Die Mietsache bleibt uneingeschränkt Eigentum der Vermieter. Der Vermieter kann wegen der Vorfinanzierung der Mietraten das Eigentum auf Dritte zur Sicherheit übertragen.
5.2 Der Mieter darf die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte nicht übertragen und nicht belasten, insbesondere ist er weder zur Veräußerung des Mietgegenstandes, noch zu Verpfändung, Sicherungsübereignung, Untervermietung, Unterverpachtung oder einer ähnlichen Verfügung über den Mietgegenstand berechtigt.
5.3 Der Mieter darf Eigentumsschilder, Etiketten oder Kennzeichen der Vermieter an oder auf der Mietsache weder entfernen noch abändern oder entstellen.
5.4 Außer notwendig-technisch-funktionellen Vorrichtungen darf der Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieter keine Änderung an der Mietsache vornehmen oder vornehmen lassen. Alle zusätzlichen Teile gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Vermieters über. Entschädigungsansprüche für mögliche Wertverbesserungen kann der Mieter auch bei Zustimmung des Vermieters zur Verbesserung in keinem Falle geltend machen.
5.5 Der Mieter hat eine drohende oder erwirkte Zwangsvollstreckung in der Mietsache des Vermieters unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen und das Pfändungsprotokoll sowie Namen und Adresse des Gläubigers und Gerichtsvollziehers beizufügen, sowie die Kosten einer Intervention einschließlich der eines Korrespondenzanwaltes zu tragen. Entsprechendes gilt auch für alle sonstigen Fälle einer Beschlagnahme.
5.6 Der Mieter hat den Vermieter auch von Anträgen auf Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, hinsichtlich des Grundstückes, auf dem sich die Mietsache befindet, unverzüglich zu unterrichten. Auch insoweit hat der Mieter sämtliche Interventionskosten zu tragen.
5.7 Der Vermieter ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag und sein Eigentum an der Mietsache abzutreten oder zu übertragen.
5.8 Überträgt der Vermieter seine Rechte aus dem Mietvertrag und ihr Eigentum an der Mietsache, so gehen, mit Wirkung für die Zukunft, die Rechte des Vermieters aus diesem Vertrag auf den Sicherungseigentümer über.
5.9 Ungeachtet dieser Übertragung verbleiben sämtliche, sich aus diesem Vertrag für den Vermieter ergebenden Pflichten bei diesem. Der Mieter kann irgendwelche Rechte, die ihm gegen den Vermieter zustehen, dem Dritten in keiner Weise entgegensetzen, es sei denn, dass der Dritte solche Verpflichtungen durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Mieter übernommen hat.
6.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
6.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
7.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen, welche aus unsachgemäßer Verwendung des Mietgerätes entstehen. Die gemieteten Geräte sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Evtl. auftretende Kosten für Reinigung trägt der Mieter
7.2 Der Mieter haftet auch für Beschädigungen oder Untergang des Mietgerätes durch Feuer, Wasser oder Diebstahl. Er wird im Schadensfalle vollen Einsatz leisten.
7.3 Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgerätes entstehen.
7.4 Beim Einsatz eines Mietgerätes der Firma Wachtendorf GmbH, haftet diese nicht für Schäden beim Be,- oder Entladen an der Ladung / Fahrzeugen.
7.5 Für Reifenschäden haftet der Mieter.
8.1 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.
8.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Vermieters Erfüllungsort (Paderborn).
8.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.4 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungsleistungen und Unterweisungen, im weiteren “Unterweisung” genannt, die von der Firma Wachtendorf GmbH, im nachfolgenden „Veranstalter“ genannt, im Kundenauftrag durchführt werden.
2.1 Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und Angebote stellen noch kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt.
2.3 Der Veranstalter ist bestrebt, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann diese aber nicht beim Zeitpunkt der Bestellung garantieren.
2.4 Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3.1 Die Unterweisung steht jedem Interessenten offen, der über die von geforderten Qualifikationen verfügt, die von der zuständigen Prüfinstitution vorausgesetzt werden.
3.2 Wenn eine solche Voraussetzung wie in 3.1 gefordert wird, wird diese in der Beschreibung niedergeschrieben.
3.3 Für die Zulassungsvoraussetzung ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich.
3.4 Ansprüche wegen fehlender Voraussetzung sind ausgeschlossen.
4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich, an die Hausordnung am Unterrichtsort zu halten.
4.2 Die Anweisung der Ausbildungskräfte folge zu leisten.
4.3 Regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen und Praktischen Leistungen Teilzunehmen so wie alles zu unterlassen das die ordnungsgemäße Durchführung behindert.
5.1 Der Veranstalter verpflichtet sich alle notwendigen Schulungsunterlagen, Hilfsmittel und Schulungsräume zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, ein fachkundiges Lehrpersonal zu stellen. Mit den erforderlichen Qualifikationen.
5.3 Alle Unterweisungen sind nach neusten Standards erstellt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV
6.1 Bei Absage durch den Teilnehmer bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der Rechnungssumme fällig.
6.2 Bei Absage ab 5 Tagen vor der Schulung werden 100 % der Rechnungssumme fällig.
6.3 Absagen dürfen ausschließlich schriftlich erfolgen.
6.4 Bei Absage durch den Veranstalter wird ein Ersatztermin vereinbart.
7.1 Ist der Teilnehmer nicht der Auftraggeber, gelten die Bedingungen, die für den Teilnehmer gelten auch für den Auftraggeber
7.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz für die Gerichtsbarkeit des Veranstalters der Erfüllungsort (Paderborn).
7.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.4 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
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