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Die jährliche Unterweisung zum Gebrauch von Gabelstaplern und Flurförderzeugen ist für viele Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie ein entscheidender Bestandteil zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen. Die Unterweisung soll das Wissen der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand halten, ihre Fähigkeiten im Umgang mit den Betriebsmitteln verbessern und Unfallrisiken am Arbeitsplatz verringern. Die rechtliche Grundlage für diese Schulungen bildet die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D 27) die festlegt, dass alle Personen, die Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand steuern, entsprechend unterwiesen werden müssen. Laut Arbeitsschutzgesetz in Deutschland müssen Sie als Arbeitgeber eine regelmäßige Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter mindestens einmal jährlich durchführen lassen.
Die Unterweisung gilt für alle Arten von Flurförderzeugen, einschließlich Gabelstapler, Hochhubwagen und Schlepper. Alle Mitarbeiter, die diese Fahrzeuge bedienen, unabhängig von ihrer Erfahrungsstufe oder ihrer Position im Unternehmen, sind verpflichtet, an der jährlichen Unterweisung teilzunehmen, um ihre Kenntnisse wiederkehrend auffrischen zu lassen.
Die genaue Durchführung der Unterweisung kann je nach Betrieb, Art des Flurförderzeugs und Einsatzbereich der Teilnehmer variieren. Sie beinhaltet aber in jedem Fall sowohl theoretische als auch praktische Aspekte. In der Theorie werden relevante Vorschriften, Sicherheitsanforderungen und Verhaltensweisen in bestimmten Situationen besprochen. Der praktische Teil beinhaltet eine Demonstration und Übung der korrekten Bedienung der Fahrzeuge und Geräte. Die Unterweisung wird individuell für alle Beschäftigten dokumentiert. So können Sie bei einer Betriebsprüfung jederzeit nachweisen, dass Ihre Mitarbeiter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um mit Flurförderfahrzeugen arbeiten zu dürfen.
Die jährliche Unterweisung durch eine unserer Fachkräfte dauert ca. 1–2 Stunden und kann auch in Ihrem eigenen Unternehmen an den dort vorhandenen Gabelstaplern und Flurförderzeugen stattfinden.
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