Die jährliche Unterweisung an Gabelstaplern und Flurförder­zeugen

Sor­gen Sie für Arbeitss­chutz, rei­bungslose Betrieb­sabläufe und den sachgemäßen Gebrauch von wertvollen Arbeitsmit­teln – mit Ihren zer­ti­fizierten Part­nern von Wach­t­en­dorf!

Gabelstapler, Flurförderzeuge und Lagertechnik richtig einsetzen

Die jährliche Unter­weisung zum Gebrauch von Gabel­sta­plern und Flur­förderzeu­gen ist für viele Arbeit­ge­ber geset­zlich vorgeschrieben. Darüber hin­aus ist sie ein entschei­den­der Bestandteil zur Sich­er­stel­lung des Arbeitss­chutzes und der Unfal­lver­hü­tung im Unternehmen. Die Unter­weisung soll das Wis­sen der Mitar­beit­er auf dem neuesten Stand hal­ten, ihre Fähigkeit­en im Umgang mit den Betrieb­smit­teln verbessern und Unfall­risiken am Arbeit­splatz ver­ringern. Die rechtliche Grund­lage für diese Schu­lun­gen bildet die Beruf­sgenossen­schaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 68 (bish­er BGV D 27) die fes­tlegt, dass alle Per­so­n­en, die Flur­förderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrer­stand steuern, entsprechend unter­wiesen wer­den müssen. Laut Arbeitss­chutzge­setz in Deutsch­land müssen Sie als Arbeit­ge­ber eine regelmäßige Unter­weisung der betrof­fe­nen Mitar­beit­er min­destens ein­mal jährlich durch­führen lassen.

Die Unter­weisung gilt für alle Arten von Flur­förderzeu­gen, ein­schließlich Gabel­sta­pler, Hochhub­wa­gen und Schlep­per. Alle Mitar­beit­er, die diese Fahrzeuge bedi­enen, unab­hängig von ihrer Erfahrungsstufe oder ihrer Posi­tion im Unternehmen, sind verpflichtet, an der jährlichen Unter­weisung teilzunehmen, um ihre Ken­nt­nisse wiederkehrend auf­frischen zu lassen. 

Die genaue Durch­führung der Unter­weisung kann je nach Betrieb, Art des Flur­förderzeugs und Ein­satzbere­ich der Teil­nehmer vari­ieren. Sie bein­hal­tet aber in jedem Fall sowohl the­o­retis­che als auch prak­tis­che Aspek­te. In der The­o­rie wer­den rel­e­vante Vorschriften, Sicher­heit­san­forderun­gen und Ver­hal­tensweisen in bes­timmten Sit­u­a­tio­nen besprochen. Der prak­tis­che Teil bein­hal­tet eine Demon­stra­tion und Übung der kor­rek­ten Bedi­enung der Fahrzeuge und Geräte. Die Unter­weisung wird indi­vidu­ell für alle Beschäftigten doku­men­tiert. So kön­nen Sie bei ein­er Betrieb­sprü­fung jed­erzeit nach­weisen, dass Ihre Mitar­beit­er die rechtlichen Voraus­set­zun­gen erfüllen, um mit Flur­förder­fahrzeu­gen arbeit­en zu dür­fen.

Die jährliche Unter­weisung durch eine unser­er Fachkräfte dauert ca. 1–2 Stun­den und kann auch in Ihrem eige­nen Unternehmen an den dort vorhan­de­nen Gabel­sta­plern und Flur­förderzeu­gen stat­tfind­en.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter:

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