Die Arbeit mit Lagertechnik ist anspruchsvoll, hochgradig sicherheitsrelevant und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter daher ausschließlich von den Profis bei Wachtendorf schulen!
Für die Abläufe in Lager, Logistik, Produktion und Materialwirtschaft sind Gabelstapler, Schnellläufer und weitere Geräte unersetzlich. Doch egal ob Nachwuchskräfte oder erfahrene Lagermitarbeiter: Durch mangelndes Fahrtraining, falsche Bedienung oder schlicht Vergesslichkeit kommt es in Deutschland täglich zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und Sachschäden. War der Unfallverursacher nicht ausreichend geschult und unterwiesen oder verfügt im schlimmsten Fall nicht über einen Gabelstapler-Führerschein, kann es je nach Unfallfolgen sogar zu hohen Geld- oder Haftstrafen für die Bediener und verantwortlichen Vorgesetzten oder Betriebsleiter kommen.
Vertrauen Sie darum ganz auf uns, wenn es darum geht, Ihre Arbeitskräfte zu schulen, zu unterweisen, zu prüfen und die vorgeschriebenen Dokumentationen zu erstellen. Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich zu unserem Schulungsangebot kostenfrei und unverbindlich beraten!
30.01. — 31.01.2025
06.03. — 07.03.2025
03.04. — 04.04.2025Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von calendly zu laden.
Die Ausbildung zum Staplerfahrer Stufe 1 dient als Einstieg für angehende Staplerfahrer und ist gemäß DGUV Grundsatz 308–001 verpflichtend für jeden, der einen Gabelstapler oder ein Mitgänger-Flurförderzeug mit Fahrerstandplattform bedienen möchte, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte, wie die physikalischen Grundlagen der Fahrzeugbedienung, Sicherheitsregeln und ‑vorschriften, sowie praktische Fahrübungen. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung, nach deren Bestehen die Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge erhalten. Sie stellt sicher, dass die Gerätebediener bzw. Fahrzeugführer das notwendige Wissen und die Fähigkeiten erwerben, um Gabelstapler und andere Flurförderzeuge in Lager, Produktionsstätte und Außenbereich sicher zu handhaben.
Mitarbeiter, die einen Staplerschein erwerben sollen, müssen körperlich in der Lage sein ein Flurförderzeug zu führen. Das gesetzliche Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Ausnahme gilt für Personen ab 16 Jahren, die den Staplerschein zwingend für Ihre Berufsausbildung benötigen. In diesem Fall muss bei Nutzung eines Flurförderzeugs durch eine/n unter 18-jährigen jedoch immer ein volljähriger Staplerscheininhaber anwesend sein.
Für Einzelpersonen und kleinere Unternehmen bieten wir die Schulungen, inklusive Verpflegung, an unserem eigenen Schulungs-Standort an. Hier erwerben Ihre Mitarbeiter über zwei Tage sämtliche notwendigen Fachkenntnisse zum verantwortungsbewussten Umgang mit Frontstaplern aller Tonnagen und Antriebsarten. Geschult wird dabei an Gegengewichtsstaplern von 1,5 bis 5,0 t, damit sie möglichst viel Fahrpraxis mit unterschiedlichen Modellen bekommen. Zusätzlich wird die richtige Pflege von Flurförderzeugen vermittelt, um Schäden zu vermeiden bzw. Mängeln vorzubeugen.
Alternativ kann auch ein Inhouse-Training in Ihrem eigenen Unternehmen stattfinden. Dabei schulen wir Ihre Mitarbeiter an zwei individuell wählbaren Tagen vor Ort, an denselben Fahrzeugen, die sie tagtäglich an ihrer Arbeitsstätte verwenden.
Schulungsinhalte:
Theorie:
Praxis:
Durch Fahrübungen mit Gegengewichtsstaplern von 1,5to bis 5to haben die Schüler die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu vertiefen und möglichst viel Fahrpraxis zu erhalten.
Die Ausbildung zum Staplerfahrer Stufe 2 baut auf der Grundausbildung (Stufe 1) auf und ist für solche Arbeitskräfte gedacht, die bereits einen Staplerschein Stufe 1 besitzen. Demgegenüber erweitert die Stufe 2 die Befugnisse der Inhaber auf Flurförderzeuge spezieller Bauarten. Hierzu gehören unter anderem Schubmaststapler, Teleskopstapler, Hochregalstapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler sowie Gabelstapler zum Containerhandling. Diese Fahrzeuge zeichnen sich Bauartbedingt durch eine vom klassischen Frontgabelstapler teils deutlich abweichende Bedienung und ein anderes Fahrverhalten aus. Die erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Ausbildung zur Bedienung dieser Flurförderzeuge ist nach DGUV Grundsatz 308–001 vorgeschrieben.
Die Ausbildung bei Ihnen vor Ort dauert 4–6 Stunden und umfasst sowohl theoretische Lektionen als auch praktische Übungen. Zum Abschluss findet eine Prüfung statt.
Die jährliche Unterweisung der Bediener von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen ist zwingend erforderlich, um die Gültigkeit eines vorhandenen Staplerscheins sicherzustellen.
Des Weiteren dient sie dazu, die bereits in der Staplerschein-Ausbildung vermittelten Kenntnisse kompakt aufzufrischen und über Neuerungen in Bezug auf Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen zu informieren. Gleichzeitig wird auf Risiken und aktuelle Ereignisse im Bereich der Flurförderzeuge vor Ort eingegangen. Alle Mitarbeiter, die Flurförderzeuge bedienen, müssen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1116 daran mindestens einmal jährlich teilnehmen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge. Die Unterweisung umfasst sowohl theoretische Aspekte wie die sichere Handhabung und Wartung der Geräte, sowie eventuell auch praktische Übungen zur Fahrpraxis und Unfallverhütung. Zudem wird die Unterweisung dokumentiert, um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften nachweisen zu können.
Inhalte der Unterweisung:
Die Ausbildung zum Kranführer richtet sich an Mitarbeiter, die eine Tätigkeit im Hallenbereich mit Kränen oder als Fahrer eines LKW mit Ladekran anstreben. Die Ausbildungsinhalte umfassen theoretisches Wissen über die Bedienung und Pflege von Kranen, physikalische Grundlagen, geltende Sicherheitsvorschriften sowie die Vermeidung von Unfallrisiken. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet TRBS 1116, Abs. 5.4. Mitarbeiter, deren Aufgabenbereich den Einsatz von Kranen beinhaltet, sind verpflichtet, an dieser Ausbildung teilzunehmen. Die Ausbildung zum Kranführer erfolgt in Form von Präsenzunterricht und umfasst sowohl theoretische Lektionen als auch praktische Übungen. Sie endet mit einer Prüfung, nach deren Bestehen der Teilnehmer einen Kranbedienerausweis erhält, der seine Qualifikation bestätigt.
Die Ausbildung zum Scherenbühnenführer bzw. Führer von Gelenkteleskopbühnen umfasst die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem die Bedienung, Wartung, Fehlererkennung sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und ‑verfahren. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die DGUV Grundsatz 100–500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308–008, DGUV V1 und TRBS 1116. Mitarbeiter, deren Tätigkeit den Einsatz von Scherenbühnen bzw. Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen vorsieht, müssen diese Ausbildung verpflichtend durchlaufen. Sie beinhaltet sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Scherenbühnenschein, auch als Bedienerausweis für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen bezeichnet, der ihre Befähigung zur Bedienung von Scherenbühnen belegt.
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